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   BFH, 20.02.2002 - III B 146/01   

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https://dejure.org/2002,16309
BFH, 20.02.2002 - III B 146/01 (https://dejure.org/2002,16309)
BFH, Entscheidung vom 20.02.2002 - III B 146/01 (https://dejure.org/2002,16309)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - III B 146/01 (https://dejure.org/2002,16309)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Zulassungsgründen - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Mündliche Verhandlung - Betriebsprüfung - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 20.02.2002 - III B 146/01
    Die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 3. September 2001 GrS 3/98 (BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802) berührt entgegen der Auffassung des Klägers den Streitfall nicht.
  • BFH, 12.11.1993 - III B 234/92

    Musterprozeß - Verfahrensrüge - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 20.02.2002 - III B 146/01
    Dazu müssen die entsprechenden Prozessvorgänge genau umschrieben werden (vgl. Beschluss des BFH vom 12. November 1993 III B 234/92, BFHE 173, 196, BStBl II 1994, 401, 402, m.w.N.).
  • BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 20.02.2002 - III B 146/01
    Zwar wird einem Verfahrensbeteiligten das rechtliche Gehör versagt, wenn das Gericht mündlich verhandelt und aufgrund der Verhandlung entscheidet, obwohl er einen Antrag auf Terminsverlegung gestellt und dafür erhebliche Gründe geltend und auf Verlangen glaubhaft gemacht hat (§ 155 FGO i.V.m. § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung; Beschluss des BFH vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).
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